Blitzer messen bei Minustemperaturen nicht immer zuverlässig
Radarfallen sind nicht bei jeder Außentemperatur zuverlässig und daher gelten Mindestanforderungen für den korrekten Einsatz der empfindlichen Messeinrichtungen. Denn nach der Eichordnung müssen Geschwindigkeitsmessgeräte entsprechend der Hersteller-Gebrauchsanweisung eingesetzt werden. Und da zeigt sich, dass bei strengem Frost nicht alle „Blitzer“ zugelassen sind.
Ein Blick auf den Bußgeldbescheid kann sich für erwischte Verkehrsteilnehmer und der Tagestemperatur zum Zeitpunkt der Tempomessung also durchaus lohnen. Die nachstehende Auflistung zeigt die niedrigste zulässige Umgebungstemperatur häufig eingesetzter Messsysteme für Deutschland:
ViBrAM | + 10 °C |
VIDIT VKS 3.0 | 0 °C |
Traffipax speedophot II | 0 °C |
ProVida | 0 °C |
ProVida 2000 | – 10 °C |
Multanova VR 6F | – 10 °C |
Traffipax speedophot | – 10 °C |
Multanova VR 6F | – 10 °C |
Riegl FG21-P | – 10 °C |
Riegl LR90-235/P | – 10 °C |
Leivtec (Leica) XV2 | – 10 °C |
Victronic PoliScan Speed | – 15 °C |
ESO ES 3.0 | – 20 °C |
Traffiphot-S | – 20 °C |
VDS M5 | – 20 °C |
Die Angaben stammen mit freundlichen Unterstützung von cd-anwaltskanzlei.de und Christian Demuth, als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht im Bereich Verkehrsrecht tätig: „Nicht alle Verkehrsüberwachungsanlagen sind bei strengem Frost für die Durchführung amtlicher Geschwindigkeitsmessungen zugelassen.“
loading...