Rechtliche Grauzone könnte Blitzer lahmlegen
Auf unserer ständigen Suche nach interessanten Neuigkeiten zum Thema Radarwarner sind wir auf einen Artikel bei Bild.de aufmerksam geworden. Dabei zitiert Bild Herrn Johann-Markus Hans von der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster, dessen Aufgabe es mitunter ist den Bundesländern bei der Auswahl der besten Messgeräte zur Geschwindigkeitskontrolle zu helfen. Was allerdings bis dato übersehen wurde, ist die Tatsache, dass für eine ordnungsgemäße Messung genau nach Anleitung und Protokoll vorgegangen werden muss, um einwandfreie und sichere Messergebnisse zu gewährleisten. Allerdings gibt es vom Hersteller nur jeweils eine dieser Anleitungen und diese wird in der Regel für evtl. Gerichtsverfahren benötigt und kann daher beim Blitzeraufbau in dieser Zeit nicht verwendet werden.
„Das Problem an sich liegt darin, dass die Bedienungsanleitung urheberrechtlich geschützt ist“.
Nach eigener Einschätzung von Herrn Hans, kann es an fest installierten Geschwindigkeitskontrollanlagen öfters zu Fehlmessungen kommen und auch komplizierte mobile Blitzgeräte, lassen sich ohne Bedienungsanleitung kaum in Betrieb nehmen.
Sollte die Messung durch einen findigen Verkehrssünder oder dessen Anwalt bei Gericht angezweifelt werden, kann das Gericht die Original- Betriebsanleitung zum Prozess heranziehen, um den Tatbestand zu klären. Da diese Anleitung urheberrechtlich geschützt ist, dürfen keine Kopien angefertigt werden, was die Verwendung der Blitzer für die Dauer des Prozesses eventuell unmöglich macht.
Deshalb will Hans das Problem am 51. Verkehrsgerichtstag in Goslar mit Verkehrsrechts-Experten erörtern und fordert eine einheitliche Ausbildung von Polizei und Kommunen, sowie einen Standard für die Geschwindigkeitsmessung mit den unterschiedlichen Geräten diverser Hersteller.
Wir sind gespannt, wie schnell sich diese Zwickmühle für Polizei und Ordnungsämter lösen lässt.
Was Sie noch über Radarfallen und Radarwarngeräte wissen sollten:
- Radiosender und Internet-Portale dürfen vor Radarfallen warnen, weil diese nicht wie ein Radarwarner oder eine Radarwarner-App am Handy bzw. Navigationsgerät nicht punktuell warnen, sondern den Fahrer auffordern großräumig mit angepasstem Tempo zu Fahren.
- Was passiert wenn Sie mit einem Radarwarner in Deutschland erwischt werden? Sie müssen laut Bußgeldkatalog-Verordnung mit 75 € und 4 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Außerdem ist es den Beamten gestattet das Gerät zu beschlagnahmen und zu zerstören.
- Ausnahme ist hier nur das Handy. Es darf ohne konkrete Anhaltspunkte nicht kontrolliert werden, da dies die Datenschutzrechte des Handybesitzers verletzen würde.
- Obwohl auch auf dem Handy die Nutzung von Blitzer-Software verboten ist, spricht das Gesetz hier nur vom Handy des Fahrers. Hier findet sich möglicherweise ein kleines Schlupfloch, zumindest wenn man zu zweit unterwegs ist.
- Insbesondere und das betrifft alle Geräte zur Vorwarnung von Geschwindigkeits-Kontrollanlagen. Es ist dem Fahrer laut Straßenverkehrsordnung verboten, „ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, dass dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“. Als nicht „ betriebsbereit“ gelten Geräte, bei denen zum Beispiel ein Stromkabel nicht angeschlossen ist, ein benötigter Adapter nicht vorhanden ist oder die nötigen Blitzer-Daten noch nicht aufgespielt wurden.
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